Elternversammlung
Die Eltern der Mitglieder der Wölflingsmeuten, der Jungpfadfindertrupps und der Pfadfindertrupps bilden die Elternversammlung. (Satzung der DPSG)
Der Stammesvorstand lädt zur Elternversammlung ein und leitet diese gemeinsam mit der Elternvertretung. Die Elternversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienen beschlussfähig. Die Mitglieder der Stammesleiterrunde sind beratende Mitglieder der Elternversammlung.
Die Elternversammlung wählt für zwei Jahre die Elternvertretung.